Bitte bedenken Sie, dass ich als Tagespflegeperson freiberuflich in selbstständiger Tätigkeit (kein Gewerbe) mein Einkommen selbstverständlich versteuern (Privatverträge) und daraus natürlich auch die Renten-, Kranken- , Unfall- und Haftpflichtversicherung zahlen muss. Hinzu kommt, dass Plätze auch mal nicht belegt sind oder Urlaub- und Krankheitsausfälle, die häufig nicht bezahlt werden. Außerdem muss und möchte ich mich natürlich weiter qualifizieren und fortbilden, diese Kurse besuchen wir Tageseltern in unserer Freizeit, nach Feierabend und an Wochenenden, ohne finanziellen Ausgleich. Diese Kosten lassen sich nicht mit dem Minimalstlohn zumeist unqualifizierter, schwarz-arbeitender "Babysitter" decken. Tagespflege, wie ich sie anbiete, ist in jeder Hinsicht qualitativ mit der Betreuung in einer Kindertagesstätte o.ä. gleich- oder sogar besserzusetzen. Selbstverständlich besteht daher auch die Möglichkeit, die anfallenden Kosten ganz oder teilweise vom Jugendamt erstattet zu bekommen, sowie die Kosten im Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen.

Sollten nun noch Fragen, Wünsche, Anregungen oder Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.